Was ist eine Aufsichtsrätin?

Ein Aufsichtsrat ist ein Gremium, das in vielen Unternehmen, z.B. in Aktiengesellschaften, eine wichtige Rolle spielt. Dieser hat die Aufgabe, die Geschäftsführung zu überwachen und zu kontrollieren.

Auch Kommunen oder der Kreis nehmen ein Teil der öffentlichen Aufgaben über Gesellschaften wahr, in dem privatrechtliche Unternehmen mit der Aufgabenerfüllung beauftragt werden. Der Kreis oder die Kommunen sind so Gesellschafter oder Mitgesellschafterin diverser Unternehmen – wie z.B. bei Unternehmen für Abwasser, Energie oder …

Auch wenn also bestimmte Aufgaben auf privatrechtliche Unternehmen übertragen sind, bleibt die Verantwortung für die korrekte und ausreichende Erfüllung dieser Aufgabe bei der Kommune. Aus diesem Grund müssen der Kreis und die Kommunen die Gesellschaften, an denen er beteiligt ist, steuern und überwachen. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, werden Personen in die Aufsichtsräte dieser Unternehmen entsendet. Die kommunalen Aufsichtsräte erfüllen also eine sehr wichtige Funktion.

Hast du bereits darüber nachgedacht, ob die Aufgabe eines Aufsichtsrates etwas für dich wäre?

Wer kann Aufsichtsrätin werden?

Laut Gesetz kann jede voll geschäftsfähige Person Aufsichtsrat*Aufsichtsrätin werden. Eine formelle Qualifikation fordert das Gesetz nicht. Da der Aufsichtsrat * die Aufsichtsrätin das Unternehmen auch in strategischen Angelegenheiten unterstützen soll, sind Erfahrung im Bilanz-lesen und betriebswirtschaftliches Wissen wünschenswert, aber keine Bedingung. Zwingend notwendig ist die Bereitschaft, sich mit den anstehenden Aufgaben gründlich vertraut zu machen und noch notwendige Kenntnisse zu erwerben. Die Unternehmen bieten Einführungstermine für ihre neuen Aufsichtsrät*innen an und erklären die Besonderheiten des Unternehmens.

Wie wird man Aufsichtsrätin?

Die zukünftigen Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräte werden im Kreistag oder in den jeweiligen kommunalen Räten gewählt und durch den Gesellschafter – den Kreis Pinneberg oder die Kommune in das Unternehmen entsandt. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass diese Personen selbst Mitglieder des Kreistages oder der Ratsversammlung sind. Es können also auch Nichtmitglieder des Kreistages in einen Aufsichtsrat entsandt werden.

Was macht man im Aufsichtsrat?

Dem Aufsichtsrat eines Unternehmens obliegt die Überwachung der Geschäftsführung. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen sich deshalb regelmäßig informieren und mit den Themen der Gesellschaft auseinandersetzen. Zur Beurteilung bestimmter Fragen kann dann z.B. auch eine externe Beratung hinzugezogen werden. Die genauen Themen und Aufgaben hängen natürlich von dem Tätigkeitsbereich des jeweiligen Unternehmens ab. Die Mitglieder des Aufsichtsrates nehmen außerdem an den Aufsichtsratssitzungen teil, welche in der Regel zweimal pro Jahr stattfinden.

Warum sollte ich Aufsichtsrätin werden?

Anders als vielleicht bei Aufsichtsräten in der freien Wirtschaft spielen finanzielle Aspekte bei der Entscheidung für ein Aufsichtsratsmandat in einem kommunalen Unternehmen keine entscheidende Rolle. Die Aufsichtsräte erhalten eine Aufwandsentschädigung, aber in der Regel keine Vergütung. Für die Arbeit als Aufsichtsrätin sprechen aber andere gewichtige Gründe: Der Aufgabenkreis eines Aufsichtsrates ist anspruchs- und verantwortungsvoll. Für den Kreis Pinneberg ist die engagierte Mitarbeit der Aufsichtsräte von großer Bedeutung, um die reibungslose Erfüllung vielfältiger, für die Bevölkerung wichtiger öffentlicher Aufgaben sicherzustellen, z.B. zur Überprüfung der Gleichstellung der Geschlechter in den Unternehmen. Umgekehrt gewinnen die Aufsichtsräte neue Einblicke in Unternehmensabläufe und wirken aktiv an wesentlichen Weichenstellungen mit. Mit deinem Engagement als Aufsichtsrätin leistest du also einen bedeutenden Beitrag für die Kommune und für den eigenen Lebenslauf.

Es handelt sich hierbei um die aktualisierte Digitalisierung des Flyers „Der Weg in den Aufsichtsrat“ der Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Pinneberg.

Dies ist ein Beitrag in der Reihe „Was ist…?“. Diese haben wir anlässlich der Kommunalwahl am 14. Mai 2023 gestartet, um Fragen – über Kommunalpoltisches und was damit zusammenhängt – zu beantworten. Wir finden die Reihe weiterhin wichtig. In dem Zusammenhang empfehlen wir auch die Broschüre „Frauen in die Kommunalpolitik – Ein Praxisleitfaden für Einsteiger:innen und Aktive in Schleswig-Holstein“. Diese ist von unseren Kolleginnen aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde in Zusammenarbeit mit dem Landesfrauenrat erarbeitet worden.

Ein Beitrag von Eline Joosten, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Uetersen