Das veröffentlichte Bundeslagebild „Häusliche Gewalt 2024“ des Bundeskriminalamtes zeigt erneut: Die Gewalt gegen Frauen hat wieder zugenommen. Wir sind genervt. Seit 22 Jahren setzen wir als Gleichstellungsbeauftragte uns im Kreis Pinneberg dafür ein, dass häusliche und sexualisierte Gewalt sichtbarer wird – Das haben wir erreicht. Es ist dieses Jahr so sichtbar, wie noch nie. Aber sichtbar sein reicht nicht.
Gewalt gegen Frauen muss eine andere Stellung einnehmen
Das Bundeslagebild macht das systemische Ausmaß von Gewalt gegen Frauen – mit einem besonderen Fokus auf Partnerschaftsgewalt – einmal mehr deutlich: Die Ursache von Gewalt gegen Mädchen und Frauen liegt, wie auch die Istanbul-Konvention aufzeigt, in einem ungleichen Machtverhältnis zwischen Frauen und Männern und traditionellen Rollenbildern. Das hat vielfältige Auswirkungen – u.a. finanzielle Abhängigkeiten von Frauen gegenüber Partnern, die ein Lösen aus von Gewalt belasteten Beziehungen stark erschwert.
Mädchen und Frauen müssen endlich umfassend und nachhaltig vor Gewalt geschützt werden.
Partnerschaftsgewalt ist Männergewalt
Denn geschlechtsspezifische Gewalt wird überproportional von Männern ausgeübt, insbesondere von Partnern oder Ex-Partnern. In Trennungs- oder Scheidungssituationen sind Frauen besonders gefährdet. Gewalttätiges Verhalten gegenüber Mädchen und Frauen wird zunehmend akzeptiert und als normal empfunden, zu diesem erschreckenden Ergebnis kommt die Mitte-Studie 2024/2025 der Friedrich-Ebert-Stiftung. Schnelles Handeln ist geboten! Wir brauchen dringend geschlechtsspezifische Präventionsarbeit mit Jungen bereits im Kita-Alter und im Bereich der Schule. Das Land SH und die HAW Kiel haben dazu das Projekt OMÄGA – Für eine Gesellschaft ohne Männergewalt ins Leben gerufen. Wir freuen uns über Beteiligte aus unserem Kreis.
Istanbul-Konvention verpflichtet
Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland seit 2018, Mädchen und Frauen umfassend gegen Gewalt zu unterstützen und präventiv zu schützen. Wir freuen uns, dass unser Land, unser Kreis und einige Städte im Kreis Pinneberg sich diese verpflichtende Aufgabe angenommen haben und bei sich vor Ort schauen, was gemacht werden kann. Folgende Kommunen haben sich bereits zur Umsetzung der Istanbul-Konvention bekannt: Gemeinde Halstenbek und die Städte Elmshorn, Uetersen, Tornesch, Pinneberg, Schenefeld und Wedel.
Mehr zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Kreis Pinneberg findest du in unseren Jahresberichten. Diese kannst du hier einsehen: https://www.kreis-pinneberg.de/Gleichstellungsbeauftragte.html
Diese Umsetzung fordern wir jedoch von allen im Bundesgebiet: Die Istanbul-Konvention muss endlich konsequent umgesetzt und mit ausreichenden Geldern/Ressourcen hinterlegt werden, unter anderem für Schutzplätze, Beratungsstellen und insbesondere auch für den Bereich Prävention, wie die Täterarbeit.
Für den Kreis Pinneberg sehen wir folgende Punkte:
- Einrichtung eines SuSe-Netzwerks im Kreis Pinneberg,
- Schaffung einer kreisweit operierenden Wohnraumagentur,
- Ausreichend Schutzplätze und Verbesserung des Betreuungsschlüssels in den Frauenhäusern (auf 1:4),
- Schaffung eines verbindlichen pro-aktiven Verfahrens zur Beratung von Kindern und Jugendlichen bei Fällen häuslicher Gewalt,
- und Einrichtung einer kreisweiten Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.
Wir fordern auf Bundesebene:
- Eine umfassende und intersektionale Umsetzung des Gewalthilfegesetzes auf allen Landesebenen (einschließlich der Täterarbeit)
- Eine Anpassung des Asyl-und Aufenthaltsgesetzes für einen gleichberechtigten Zugang zu Schutz und Beratung für geflüchtete Frauen
- Eine zeitnahe und vollumfängliche Umsetzung der 47 Handlungsempfehlungen zur „Prävention geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt“ mit ausreichender Bereitstellung von Geld und Personal
- Anpassung des Rechtsrahmens im Bereich Sorge- und Umgangsrecht an die Vorgaben der Istanbul-Konvention: Häusliche Gewalt muss endlich angemessen bei Entscheidungen zu Sorge-und Umgangsrechten berücksichtigt und Kinder ausreichend vor Gewalt geschützt werden
- Novellierung des Rechtsrahmens im Bereich digitale Gewalt: Erweiterung der Straftatbestände, um Betroffene von digitaler Gewalt umfassender zu schützen
Der Beitrag wurde initiiert von der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros & Gleichstellungsstellen und für den Kreis Pinneberg überarbeitet von Eline Joosten, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Uetersen